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KfW-Förderung klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Die KfW unterstützt den Neubau und den Ersterwerb besonders energieeffizienter Wohngebäude mit den Programmen Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297/298.

Effizienzhaus 55 – befristete Förderstufe

Die KfW fördert derzeit auch Neubauten der Stufe Effizienzhaus 55. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • das Gebäude erfüllt die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55,
  • es wird nicht mit Öl oder Gas beheizt,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt eine gültige Baugenehmigung vor oder die entsprechenden Voraussetzungen eines genehmigungsfreien Verfahrens sind erfüllt.

Für diese Förderstufe sind ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien zulässig. Biomasse kann eingesetzt werden.

Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

Wichtig: Die EH55-Förderstufe ist befristet und endet spätestens mit Antragseingang am 31. Dezember 2026. Sie steht außerdem unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.

Klimafreundliches Wohngebäude – Effizienzhaus 40

Ein klimafreundliches Wohngebäude muss unter anderem die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllen, die vorgegebenen Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus einhalten und ohne Wärme- und Kälteerzeuger auf Basis von Öl, Gas oder Biomasse auskommen.

Hier sind Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit möglich.

Effizienzhaus 40 mit QNG

Erfüllt das Gebäude zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude – QNG Plus oder QNG Premium –, erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Dafür ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung erforderlich.

Förderung beantragen

Die Förderung wird über einen Finanzierungspartner beantragt. Für die energetische Planung und die erforderlichen Nachweise ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Bei der QNG-Förderstufe wird zusätzlich eine qualifizierte Nachhaltigkeitsberatung beziehungsweise Zertifizierung benötigt.

Der Antrag muss grundsätzlich vor dem förderschädlichen Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für Verträge und Baubeginn gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der KfW.


Stand: 15. September 2026

Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bundes, der KfW und des BAFA sowie gegebenenfalls ergänzende Regelungen der Bundesländer und Kommunen.

Aktuelles

Welche Maßnahmen tragen zur Energie­effizienz bei?

Für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) gelten neben den energetischen Anforderungen weitere Kriterien. Dazu gehören Anforderungen an die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus des Gebäudes. Außerdem darf das Gebäude in dieser Förderstufe nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
KFW

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Die KfW unterstützt mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297/298) den Neubau und den Erstkauf energieeffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Je nach erreichter Förderstufe können zinsgünstige Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit beziehungsweise bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erfüllung der QNG-Anforderungen möglich sein.
KFW

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Anpassungen zum 21. Juli 2026

Die Bundesregierung setzt die Gebäudeförderung (BEG) auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet.
Bafa